Kostenerstattung

Grundsätzlich wird eine Behandlung beim Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Eine Ausnahme sind Patienten, bei denen eine schulmedizinische Therapie keine Behandlungsoptionen mehr bietet – die Kassen können dann eine begründete Einzelfallentscheidung treffen.

Behandlungen von Heilpraktikern werden grundsätzlich nur von privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet.

Seit Oktober 2013 übernimmt die IKK-Südwest im Rahmen des “IKK-Gesundheitskontos” auch Kosten für verschiedene naturheilkundliche Behandlungen von Heilpraktikern mit Berufserlaubnis und Mitgliedschaft in einem deutschen Verband für Heilpraktiker oder Naturheilkunde unter Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker.

“Auf dem IKK Gesundheitskonto stehen Ihnen 150 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung – wenn Familienangehörige mitversichert sind, sogar 300 Euro. Dieses Budget können Sie für ein großes Angebot verschiedener Gesundheitsleistungen nutzen. Zu welchen Anteilen Sie selbst bzw. Ihre Familienmitglieder diese Summe in Anspruch nehmen, steht Ihnen frei.”   
Quelle: http://www.ikk-suedwest.de/leistungen/alternative-heilmethoden/ikk-gesundheitskonto/

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